Wenn
Du 12 bist, darfst Du:
- mit
Erlaubnis Deiner Eltern einen Paß beantragen
Wenn Du 13
bist, darfst Du:
-
Leichte Aufgaben im Geschäft Deiner Eltern oder in der Landwirtschaft übernehmen
Wenn Du
14 bist, darfst Du:
- eine Angelerlaubnis
beantragen
- mit Erlaubnis Deiner Eltern ein Bankkonto eröffnen
- bist Du strafmündig nach dem Jugendstrafrecht
Wenn Du
15 bist, darfst Du:
- während
der Ferien oder am Samstag arbeiten
- eigenständig eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen
Wenn
Du 16 bist, darfst Du:
- ein Moped
fahren (aber mit Helm!)
- unter Anleitung eines Piloten für Deinen Flugschein üben
- entscheiden, was nach Deinem Tod mit Deinem Körper geschehen soll
- ein eigenes Geschäft öffnen oder weiterführen
- Unterhalts- und Waisengeld auf Deinem eigenen Konto in Empfang nehmen
- 3 bis 4 Tage in der Woche arbeiten (wenn Du nicht mehr der gesetzlichen
Schulpflicht unterliegst)
- in der Öffentlichkeit
rauchen, wenn es Deine Eltern erlauben.
- in der Öffentlichkeit Bier trinken, wenn es Deine Eltern erlauben.
- bis 24.00 Uhr ohne Aufsicht in eine private Disko oder Kneipe gehen.
- getrennt von Deinen Eltern in einer eigenen Wohnung leben.
- mit Erlaubnis Deiner Eltern heiraten.
Wenn Du
17 bist, darfst Du:
- in
Pflegeberufen arbeiten
- BAFöG beantragen
- 5 Tage pro Woche arbeiten, jedoch nur wenn Du Deine gesetzliche
Schulpflicht erfüllt hast
Wenn Du 18
bist, darfst Du:
- wählen und
Dich der Wahl stellen (für ausländische Jugendliche und Erwachsene gilt
dies nicht)
- heiraten ohne Erlaubnis Deiner Eltern
- Deinen Führerschein machen
- ohne Erlaubnis
Deiner Eltern alle Rechtshandlungen übernehmen
- eigenständig eine gewerbliche Konzession beantragen
Wenn Du 21
bist, darfst Du:
- Dich
in den Bundestag wählen lassen und all die Rechte verändern.
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