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Welche Rechte haben Kinder?


 

-Kinder brauchen eine Gesellschaft in der sie sich respektiert und wohl fühlen. Ob zu Hause, in der Kindertagesstätte oder beim Spielen, Jungen und Mädchen gleichberechtigt.

Hierzu gehört, dass sich die Kinderpolitik nicht nur als Politik für Kinder versteht, sondern auch als eine Politik mit und von Kindern.

Die Kinderpolitik der PDS begründet und orientiert sich an der Notwendigkeit, Kinder selbst als Anspruchsberechtigte gegenüber dem Sozialstaat zu respektieren. Wir setzten uns dafür ein, dass Kinder in unserer nationalen Gesetzgebung als gleichberechtigte Mitbürger und nicht als ein bloßes Objekt elterlicher und staatlicher Sorge angesehen werden.

Gerne reden wir Erwachsenen von demokratischen Handeln, das von klein auf in Familie, Schule und Öffentlichkeit gelebt werden soll, doch dabei werden gerade Kindern und Jugendlichen aus gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen herausgehalten.

Wir wollen die Verbesserung der Lebenslagen junger Menschen, deren Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen - damit Demokratie erlebbar wird und nicht ein abstraktes Lernobjekt bleibt.

Hierbei steht vor allem die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in unsere nationale Gesetzgebung im Mittelpunkt - vorbehaltlos.

Mit der UN-Kinderrechtskonvention hat die Kinderpolitik auch einen verstärkten internationalen Hintergrund erhalten. 192 Mitgliedsstaaten ratifizierten die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention.

Jetzt gilt es für uns Kinderpolitiker, die Umsetzung dieser Kinderrechte in die nationale Gesetzgebung voranzutreiben !!!

Die Kinder- und Jugendpolitiker der PDS haben hierzu schon einige parlamentarische Initiativen in die Wege geleitet. Ergebnisse wie die Gesetzgebung zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung sind hier längst überfällige Schritte gewesen.

Ein besonderer Themenschwerpunkt stellt in der nächsten Zeit die Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland dar. Selbst fast zehn Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention, befindet sich das Ausländerrecht noch immer nicht im Einklang mit den völkerrechtlichen Normen für Flüchtlingskinder. 1992 hat die damalige Bundesregierung eine Vorbehaltserklärung hinterlegt, die sich von den ausländerrechtlichen Verpflichtungen der Kinderkonventionen lossagt. Obwohl die Kinderrechtskonvention fordert, Kinder bis zum 18. Lebensjahr unter besonderen Schutz zu stellen werden Kinderflüchtlinge ab 16 Jahren im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt. Oft bleiben sie dabei ohne juristischen und persönlichen Beistand und werden abgeschoben, ohne ihre Aufnahme bei Rückkehr ausreichend zu klären.

Kinderrechte in Deutschland

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